0

Haben Sie sich verklickt und eigentlich Produktinformationen gesucht?
Hier geht’s zu unserer Auswahl an Messe- und Werbesystemen:

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der zipperwalls.de c/o DP ExpoTrade GmbH, vertreten durch Darien Pfirrmann, Gewerbepark West 13, 76863 Herxheim, im Folgenden „Anbieter“ und dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB oder als Kaufvertrag im Sinne der §§ 433 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern gem. § 14 BGB.

(3) Alle zwischen den Auftraggeber und dem Anbieter im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag oder dem Dienstleistungsvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, der schriftlichen Auftragsbestätigung und der Annahmeerklärung des Anbieters.

(4) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

(5) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn der Anbieter der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.

(6) Der Anbieter ist im Bereich Messe- und Werbesystemen tätig. Die Dienstleistungen erbringt der Anbieter im Bereich von Grafikdienstleistungen. Der Anbieter bietet diverse Dienstleistungen in diesen Bereichen an, insbesondere die individuelle Gestaltung und Erstellung von Layouts für Messewände und Werbesysteme.

(7) Der Anbieter bietet den Verkauf über seinen Online-Shop an.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln und auf der Webseite und der Werbung stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über ein Produkt oder einen Dienstleistungsvertrag dar.

(2) Bestellungen können über den Onlineshop sowie schriftlich oder elektronisch an den Anbieter gerichtet werden. Der Anbieter erstellt Angebote auf Basis der individuellen Anforderungen der Auftraggeber. Die Konditionen für die Leistung ergeben sich aus dem Angebot und sind für 2 Wochen ab Angebotsdatum gültig.

(3) Ein Vertrag kommt nicht allein mit der Annahme des übersandten bzw. ausgehändigten Angebotes zustande. Ein Angebot vonseiten des Anbieters stellt lediglich die Grundlage zur Abgabe einer verbindlichen Vertragserklärung (Antrag) durch den Auftraggeber dar.

(4) Der Anbieter wird den Zugang der abgegebenen Bestellung unverzüglich prüfen und per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

(5) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Bestellung des Auftraggebers durch eine Auftragsbestätigung annimmt. Die Auftragsbestätigung enthält eine Beschreibung der vereinbarten Leistungen, Preise und Zahlungsmodalitäten. Änderungen und Ergänzungen von Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Der Anbieter behält sich das Recht vor, angemessene Anpassungen der Preise und Liefertermine vorzunehmen.

(6) Das Zustandekommen des Vertragsschlusses nach Abs. 1 – 5 gilt für die Beauftragung einer Dienstleistung und den Kauf eines Produktes.

(7) Sollte die Aushändigung der vom Auftraggeber bestellten Produkte nicht möglich sein, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Der Anbieter wird den Auftraggeber darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

§ 3 Durchführung der Verträge

(1) Gegenstand der Leistungen, bei welchen es sich nicht um den Kauf eines Produktes handelt, ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.

(2) Im Rahmen der Dienstleistungen erbringt der Anbieter seine Dienste gegenüber den Auftraggebern in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Der Anbieter verpflichtet sich zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung gemäß den geltenden Qualitätsstandards.

(3) Die Auftraggeber sind verpflichtet, die im Rahmen der Leistung vom Anbieter erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Die Auftraggeber erhalten das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Anbieter individuell für den Auftraggeber erstellt.

(4) Sämtliche Unterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Anbieters als auch sonstige Unterlagen. Die Auftraggeber sind nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Sie sind auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.

(5) Die Leistung beruht auf Kooperation. Die Auftraggeber sind zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Sie erkennen an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Leistung von ihnen unternommen werden, in ihrem eigenen Verantwortungsbereich liegen.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung einer Leistung oder die Lieferung eines Produktes zu verschieben, sofern bei ihm oder einem Dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Leistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.

(7) Die Abbildung und Beschreibung der Leistungen und Produkte auf der Website des Anbieters dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.

(8) Der Anbieter ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Leistungen oder Produkte aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Inhaltes eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.

(9) Der Anbieter muss die Leistungen nicht selbst durchführen, sondern ist berechtigt, nach freiem Ermessen die Durchführung der Leistungen an Dritte, z.B. an Subunternehmer, abzugeben.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und Materialien, die für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind.

(2) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien vollständig, richtig und aktuell sind. Änderungen oder Ergänzungen sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen, um Verzögerungen oder Fehler in der Leistungserbringung zu vermeiden.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Anbieter Zugang zu den erforderlichen Systemen, Räumlichkeiten oder sonstigen Ressourcen zu gewähren, soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist. Dies schließt auch die Bereitstellung von Ansprechpartnern und die Sicherstellung der Erreichbarkeit dieser Personen ein.

(4) Sollten durch unzureichende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers Verzögerungen oder zusätzliche Kosten entstehen, ist der Anbieter berechtigt, diese dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Mängel, die auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber zurückzuführen sind.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Anbieter erstellten oder bereitgestellten Entwürfe, Konzepte, Layouts oder sonstigen Arbeitsergebnisse unverzüglich zu prüfen und freizugeben. Verzögerungen bei der Freigabe können die vereinbarten Lieferfristen beeinflussen und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(6) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm beauftragten Leistungen und bereitgestellten Materialien keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte, verletzen. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer solchen Rechtsverletzung resultieren.

(7) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Anbieter alle erforderlichen Zugänge und Berechtigungen zu den relevanten Systemen, Datenbanken oder sonstigen technischen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, um eine reibungslose Erbringung der vertraglichen Leistungen zu gewährleisten.

(8) Im Falle von Rückfragen oder Unklarheiten seitens des Anbieters ist der Auftraggeber verpflichtet, zeitnah zu reagieren und die erforderlichen Informationen bereitzustellen, um Verzögerungen im Projektablauf zu vermeiden.

(9) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen abzurechnen. Weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Sämtliche Preisangaben auf der Webseite und im Angebot des Anbieters sind Nettopreise exklusive Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Versand, Versicherung und sonstiger Kosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Zahlungsmodalitäten werden im individuellen Vertrag festgelegt.

(2) Müssen im Rahmen der Leistungserbringung Bilder aus Bildarchiven gekauft werden, erfolgt dies stets in Absprache mit dem Auftraggeber. Die Kosten für den Erwerb der Bilder werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

(3) Nach der Abnahme des Layouts durch den Auftraggeber erfolgt die Abrechnung nach dem tatsächlichen Aufwand. Die Abrechnung erfolgt stets in enger Absprache mit dem Auftraggeber, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit der entstandenen Kosten zu gewährleisten.

(4) Die Kosten für die erbrachten Dienstleistungen betragen 90,00 EUR pro Stunde zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die kleinste abzurechnende Einheit beträgt 0,5 Stunden.

(5) Der Kaufpreis beziehungsweise das Honorar für die Dienstleistung sind vollständig spätestens binnen 4 Wochen ab Zugang der Rechnung auf das angegebene Konto zu bezahlen, sofern nichts anders vereinbart wurde oder in der Rechnung angegeben ist.

(6) Bei Zahlungsverzug behält der Anbieter sich das Recht vor, Verzugszinsen und Mahnkosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben.

(7) Die Auftraggeber sind nicht berechtigt, gegenüber Forderungen des Anbieters aufzurechnen, es sei denn, ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber Forderungen des Anbieters auch nicht berechtigt, wenn sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend machen.

(8) Als Käufer beziehungsweise Auftraggeber der Dienstleistung dürfen die Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn ihr Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag oder Dienstleistungsvertrag herrührt.

(9) Bei Zahlungseinstellung, Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens werden sämtliche Forderungen des Anbieters sofort fällig. Der Anbieter behält sich das Recht vor, in solchen Fällen vom Vertrag zurückzutreten und die Lieferung einzustellen.

§ 6 Lieferbedingungen

(1) Die Lieferbedingungen für die bestellten Produkte sind im Online-Shop geregelt. Die jeweilige Lieferzeit hängt vom Produkt ab und wird im Shop direkt beim Produkt angegeben. Diese Angaben sind unverbindlich und dienen lediglich der Orientierung.

(2) Die Lieferkosten variieren je nach Gewicht und Zielland der Lieferung. Detaillierte Informationen zu den Versandkosten können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.zipperwalls.de/kundenservice/versandinformationen/ .

(3) Die Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Bestellbestätigung durch den Anbieter, sofern der Auftraggeber die vereinbarte Zahlung geleistet hat. Bei Produkten, für die zur Produktion Druckdaten benötigt werden, beginnen die Lieferfristen erst ab dem Zeitpunkt, an dem die korrekten Druckdaten, die ordnungsgemäß nach unseren Druckvorgaben erstellt und zur Verfügung gestellt wurden, beim Anbieter eingegangen sind.

(4) Im Falle von Verzögerungen wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, die durch die Lieferanten oder durch höhere Gewalt verursacht werden.

(5) Sollte es zu Lieferverzögerungen kommen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Der Anbieter übernimmt in solchen Fällen keine Haftung für entstehende Schäden oder Verzögerungen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Anbieters vor.

(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die empfangene Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Mängel zu überprüfen und diese dem Anbieter innerhalb einer angemessenen Frist anzuzeigen. Verspätete Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

(7) Versandvorschriften, die fordern, dass die Ware bis zu einem genauen Zeitpunkt beim Auftraggeber eintreffen muss, können vom Anbieter nicht anerkannt werden und berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung. Fehlen für die Ausführung des Auftrags erforderliche Einzelheiten, beginnen die Lieferfristen erst nach vollständiger Klärung.

(8) Kommt der Auftraggeber mit seinen Mitwirkungsverpflichtungen in Verzug, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen entsprechend.

§ 7 Laufzeit und Kündigung der Verträge

(1) Die Laufzeit des Vertrages ist auf die einmalige Erbringung der vereinbarten Leistung begrenzt. Der Vertrag endet automatisch mit der vollständigen Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistung.

(2) Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist nicht vorgesehen, da der Vertrag auf die einmalige Erbringung der vereinbarten Leistung begrenzt ist.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Eine außerordentliche Kündigung kann insbesondere bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder bei Vorliegen von Umständen, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für die kündigende Partei unzumutbar machen, erfolgen.

(4) Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der Anbieter eine angemessene Entschädigung verlangen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die ausgehändigten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Anbieters.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und sie gegen Diebstahl, Feuer und Wasser ausreichend zu versichern. Der Auftraggeber hat dem Anbieter unverzüglich schriftlich über jede Beschädigung oder Vernichtung der Waren sowie über einen Zugriff Dritter, insbesondere im Fall von Pfändungen, zu informieren.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren herauszuverlangen. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme der Waren durch den Anbieter gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Anbieter erklärt dies ausdrücklich schriftlich.

(4) Der Auftraggeber ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an den Anbieter ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Der Anbieter nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Auftraggeber auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Anbieters, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Anbieter verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

(5) Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren mit anderen Gegenständen erwirbt der Anbieter Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

(6) Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Anbieter.

(7) Der Auftraggeber hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren getrennt von seinem übrigen Besitz zu lagern und sie als Eigentum des Anbieters zu kennzeichnen. Jegliche Beeinträchtigung des Eigentums des Anbieters durch den Auftraggeber oder Dritte ist zu unterlassen.

§ 9 Gewährleistung

(1) Der Anbieter haftet für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche bei dem Verkauf von Waren beträgt ein Jahr und beginnt mit der Ablieferung der Ware.

(2) Etwaige vom Anbieter gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Absatz (1). Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen. Herstellergarantien/Leistungszusagen bleiben hiervon unberührt, durch die der Anbieter jedoch nicht über die Gewährleistungszeit hinaus verpflichtet werden.

(3) Der Anbieter hat das Recht zur Nachbesserung. Sollte eine erbrachte Leistung oder ein geliefertes Produkt mangelhaft sein, hat der Anbieter die Möglichkeit, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen. Schlägt die Nachbesserung fehl oder wird sie vom Anbieter verweigert, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

(4) Es wird ausdrücklich keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Auftraggeber oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschstoffe, sofern sie nicht auf Veranlassung des Anbieters zurückzuführen sind. Für Geräte oder Produkte, die an den Produkten angebracht werden, wird keine Gewährleistung übernommen. Materialbedingte unvermeidliche Farb- und Tonwertabweichungen von Originalen oder Vorlagen berechtigen nicht zur Reklamation.

(5) Der Auftraggeber hat dem Anbieter die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, eventuelle Mängel nachzubessern bzw. zu beseitigen. Ausnahmsweise und nur im Notfall zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Anbieter die Kosten der Ersatzvornahme zu verlangen. Dazu bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

(6) Rücknahmen und Reklamationen von Produkten, die nicht auf einem vom Anbieter oder dessen Partner zu verantwortenden Fehler beruhen, erfolgen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters und unter den vom Anbieter festgelegten Bedingungen. Der Anbieter behält sich vor, für die Rücknahme eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

(7) Der Anbieter ist berechtigt, die Rücknahme von Produkten abzulehnen, wenn diese Gebrauchsspuren aufweisen oder wenn die Rücknahme nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach der Feststellung des Mangels durch den Auftraggeber erfolgt, es sei denn, es handelt sich um einen vom Anbieter oder dessen Partner zu verantwortenden Fehler.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet den Auftraggeber gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haftet der Anbieter – soweit in Absatz (3) nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Auftraggeber regelmäßig vertrauen dürfen (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Anbieters vorbehaltlich der Regelung in Absatz (3) ausgeschlossen.

(3) Die Haftung des Anbieters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

§ 11 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter behält sich an Angebotsunterlagen sowie alle Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Als „vertraulich“ bezeichnete Unterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters an Dritte weitergegeben werden.

(2) Sämtliche Urheberrechte und sonstige geistige Eigentumsrechte an den erstellten digitalen Produkten verbleiben bei dem Anbieter, sofern im individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Der Anbieter räumt dem Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte an den Produkten ein, um die vereinbarten Dienstleistungen nutzen zu können.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, Bilder, Dokumente und sonstige Materialien, die er vom Auftraggeber im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhält, auf seiner Webseite als Beispiel- oder Produktbilder zu nutzen. Dies erfolgt auf Grundlage eines stillschweigenden Einverständnisses des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann jedoch bei Vertragsschluss ausdrücklich widersprechen, dass seine Materialien zu diesen Zwecken verwendet werden. Darüber hinaus hat der Auftraggeber jederzeit das Recht, seine einmal erteilte Zustimmung zu widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und wird ab dem Zeitpunkt des Eingangs beim Anbieter wirksam. Der Anbieter verpflichtet sich, die entsprechenden Materialien unverzüglich von seiner Webseite zu entfernen, sobald der Widerruf wirksam geworden ist.

§ 12 Datenschutz

(1) Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden ausschließlich für die bedarfsgerechte Erstellung persönlicher Angebote und Beratungen sowie zu Zwecken der eigenen Marktforschung und Vertragserfüllung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

(2) Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und sonstiger relevanter Rechtsnormen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Datenschutzbestimmungen des Anbieters.

(3) Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Anbieters unter folgendem Link: https://www.zipperwalls.de/datenschutz

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Wenn der Auftraggeber Kaufmann ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Anbieters. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Mündliche Zusage, Nebenabreden sowie Zusicherungen von Mitarbeitern bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform; das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des jeweiligen Kauf- oder Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der AGB oder des Kauf- oder Dienstleistungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

(5) Änderungen und Ergänzungen der AGB oder des Kauf- oder Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Persönliche Beratung

Team Serviceberatung Pfirrmann zipperwalls.de

Darien Pfirrmann

Montag 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 17:00 Uhr

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder zur Ihrer Bestellung? Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular. 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ihre Nachricht nur während unserer Servicezeiten beantworten können. Diese sind von Mo – Fr, 08:00 – 17:00 Uhr.

Infopost

10 € Sofort-Gutschein sichern

Jetzt zur zipperwalls.de Infopost anmelden und keine Neuigkeiten und Angebote mehr verpassen.

Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner